Volleyballkreis Köln

29. März 2024

Hobby-Spielordnung

Spielordnung für den BFS-Spielbereich im Bezirk Rheinland des WVV

(Genehmigt auf dem Bezirkstag Rheinland am 17. März 1998.)

I. Allgemeine Feststellung

Im Spielbetrieb des BFS-Bereich gelten die Bestimmungen der Verbandsspielordnung (VSpO). Ausnahmen und Erläuterungen dazu werden nachfolgend beschrieben.

I.1

Die Netzhöhe beträgt 2,35 m bei Mixed und Senioren, 2,43 m bei Männern, 2,24 m bei Frauen.

I.2

Es werden vereinfachte Spielberichtsbögen verwendet.

I.3

Die in den Spielberichtsbogen eingetragenen Personen werden als Teilnehmer angenommen. Nichtteilnehmer sind nach Spielende vom 1. Schiedsrichter zu streichen.

I.4

Auf einheitliche Trikots darf verzichtet werden.

I.5

Anzeigetafel und Netzantennen müssen verwendet werden.

I.6

Die Spiele finden als Einzelspiele in der Woche am Trainingsabend des benannten Gastgebers statt und in Ausnahme und gegenseitiger Absprache am Wochenende.

I.7

Mixed- und Männer/Frauen-Spiele der offenen Spielklassen finden im wöchentlichen Wechsel statt. Bei den Senioren ist es umgekehrt im Ablauf der Spielwoche (Mixed offen = Männer Senioren).

I.8

Jede Saison wird in Hin- und Rückrunde mit Auf- und Abstieg in Staffeln bis zu höchstens 8 Mannschaften gespielt.

I.9

DVV-Spielerpasspflicht besteht für Spielklassen im Mixed-Bereich ab Bezirksklasse aufwärts und in der höchsten Männer-Klasse. Beim Aufstieg in die Bezirksklasse darf im 1. Spieljahr nach den Bedingungen des abgelaufenen Jahres gespielt werden (doppelte Mannschaftsliste, Kreispässe).

I.10

Der BFS-Spielverkehr findet innerhalb der Grenzen des WVV-Bezirks Rheinland statt. Mannschaften aus angrenzenden Bezirken dürfen teilnehmen.

I.11

BFS-Teilnehmer sind Personen, die in der laufenden Saison keine Spielklasseneintragung im DVV-Spielerpass für eine Mannschaft (der allgemeinen Spielklassen) nach VSpO § 4(3) haben. Ausnahme: Seniorinnen (älter als 45), Senioren (älter als 50).

II. Ausschreibung der Spielrunden

II.1

Die Ausschreibung für den BFS-Bereich für die kommende Saison erfolgt durch den BFS-Wart.

II.2

Folgende Spielklassen können angeboten werden:

  1. Mixed – offen

  2. Männer – offen

  3. Frauen – offen

  4. Mixed – Senioren

  5. Männer – Senioren

  6. Frauen – Seniorinnen

II.3

Bezirks- und Kreispokale (Mixed): Die Volleyballkreise ermitteln die Qualifizierten für den Bezirkspokal.

II.4

Bei einem Wechsel innerhalb einer Saison von einer Mannschaft nach VSpO § 4(3) in den BFS-Bereich tritt eine Sperre von drei Monaten in Kraft. Bei einem Wechsel im eigenen Verein sind es zwei Monate.

II.5

Der Wechsel im eigenen Verein vom BFS-Bereich zu Mannschaften nach VSpO § 4(3a,b) ist ohne Sperre möglich.

III. Definition der Begriffe

III.1

Mixed = Auf dem Spielfeld müssen mindestens drei und höchstens vier Frauen stehen.

III.2

Männer = Zwei Frauen dürfen mitspielen.

III.3

Senioren = Beginnt mit dem Begriff für Senioren nach der Senioren-Spielordnung.

IV. Einteilung der Spielklassen, Auf- und Abstieg

IV.1

Unter Bezirksverantwortung spielen die Bezirksklassen, Bezirksligen, Landesligen, Verbandsligen und Oberliga.

IV.2

Unter Kreisverantwortung spielen Kreisligen und Kreisklassen.

IV.3

Der BFS-Wart legt die Regelung für den Auf- und Abstieg jeweils vor Beginn der Spielrunde fest.

V. Abwicklung der Spielrunde – Spielberechtigung –

V.1

Grundsätzlich treten die Mannschaften nach dem Verzeichnis der Unterlagen (Spielplan, Anschriftenliste, Terminangabe und Anreiseskizze) an.

V.2

Für Spielklassen mit DVV-Spielerpasszwang gelten die Bestimmungen der Spielerpassordnung, der Verbandsspielordnung und der Internationalen Volleyballregeln in der neuesten Fassung.

V.3

Spielklassen ohne DVV-Spielerpasszwang spielen mit der doppelten Mannschaftsliste; hier liegt eine Ausfertigung beim Staffelleiter, die zweite Ausfertigung liegt beim Mannschaftsführer.

V.4

Die Überprüfung der Spielberechtigung ist Sache des 1. Schiedsrichters in Verbindung mit den Mannschaftsführern. Diese haben das Recht und die Pflicht, sich die DVV-Spielerpässe oder Lichtbildausweise zeigen zu lassen. Beanstandungen sind unter »Bemerkungen« im Spielberichtsbogen einzutragen.

V.5

Seniorinnen (45 Jahre und älter) und Senioren (50 Jahre und älter) mit einer Spielklasseneintragung im DVV-Spielerpass für eine allgemeine Klasse dürfen zusätzlich im BFS-Bereich spielen.

VI. Schiedsgericht

VI.1

Das Schiedsgericht besteht aus dem 1., dem 2. Schiedsrichter und dem Anschreiber. Auf die Neutralität des Schiedsgerichtes kann verzichtet werden.

VI.2

Ab Bezirksklasse sollten die Schiedsrichter die 1. Qualifikationsstufe (D-Lizenz) haben.

VII. Kosten, Abrechnungen

VII.1

Der BFS-Bereich soll sich selbst tragen bzw. kostendeckend sein.

VII.2

Die Startgebühren und die Ordnungsstrafen sind auf das Konto des Volleyballkreises einzuzahlen, aus dem die Mannschaft kommt.

VII.3

Die Einzahlung der Ordnungsstrafen ist dem Staffelleiter durch Zusendung einer Kopie der Einzahlungsquittung innerhalb der festgesetzten Frist nachzuweisen.

VII.4

Die Startgebühren werden von den Kreisen festgelegt.

VII.5

Die Kosten für die Staffelleiter und die spielleitenden Stellen (BFS-Warte) werden von den Kreisen getragen.

VIII. Ordnungsstrafen

Im Grunde sollte der BFS-Spielbetrieb ohne die Verhängung von Ordnungsstrafen auskommen.

Die Aufklärung und Belehrung ist der Verhängung von Ordnungsstrafen voranzustellen. Die Ordnungsstrafen sollen eingesetzt werden, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen.

Für die Verhängung und Vollstreckung von Ordnungsstrafen gelten die Bestimmungen der Verbandsspielordnung mit der Einschränkung, dass die Hälfte der dort angesetzten Summen als Ordnungsstrafe verhängt wird.