I. Allgemeine Feststellung
Im Spielbetrieb des BFS-Bereich gelten die Bestimmungen der Verbandsspielordnung (VSpO). Ausnahmen und
Erläuterungen dazu werden nachfolgend beschrieben.
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I.1 |
Die Netzhöhe beträgt 2,35 m bei Mixed und Senioren, 2,43 m bei Männern, 2,24 m bei Frauen. |
I.2 |
Es werden vereinfachte
Spielberichtsbögen verwendet. |
I.3 |
Die in den Spielberichtsbogen eingetragenen Personen werden als
Teilnehmer angenommen. Nichtteilnehmer sind nach Spielende vom
1. Schiedsrichter zu streichen. |
I.4 |
Auf einheitliche Trikots darf verzichtet werden. |
I.5 |
Anzeigetafel und Netzantennen müssen verwendet werden. |
I.6 |
Die Spiele finden als Einzelspiele in der Woche am Trainingsabend
des benannten Gastgebers statt und in Ausnahme und gegenseitiger
Absprache am Wochenende. |
I.7 |
Mixed- und Männer/Frauen-Spiele der offenen Spielklassen finden
im wöchentlichen Wechsel statt. Bei den Senioren ist es umgekehrt im
Ablauf der Spielwoche (Mixed offen = Männer Senioren). |
I.8 |
Jede Saison wird in Hin- und Rückrunde mit Auf- und Abstieg in
Staffeln bis zu höchstens 8 Mannschaften gespielt. |
I.9 |
DVV-Spielerpasspflicht besteht für Spielklassen im
Mixed-Bereich ab Bezirksklasse aufwärts und in der höchsten
Männer-Klasse. Beim Aufstieg in die Bezirksklasse darf im 1. Spieljahr
nach den Bedingungen des abgelaufenen Jahres gespielt werden (doppelte
Mannschaftsliste, Kreispässe). |
I.10 |
Der BFS-Spielverkehr findet innerhalb der Grenzen des
WVV-Bezirks Rheinland statt. Mannschaften aus angrenzenden Bezirken
dürfen teilnehmen. |
I.11 |
BFS-Teilnehmer sind Personen, die in der laufenden Saison keine
Spielklasseneintragung im DVV-Spielerpass für eine Mannschaft (der
allgemeinen Spielklassen) nach VSpO § 4(3) haben. Ausnahme:
Seniorinnen (älter als 45), Senioren (älter als 50). |
II. Ausschreibung der Spielrunden |
II.1 |
Die Ausschreibung für den BFS-Bereich für die kommende Saison
erfolgt durch den BFS-Wart. |
II.2 |
Folgende Spielklassen können angeboten werden:
Mixed – offen
Männer – offen
Frauen – offen
Mixed – Senioren
Männer – Senioren
Frauen – Seniorinnen
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II.3 |
Bezirks- und Kreispokale (Mixed): Die Volleyballkreise
ermitteln die Qualifizierten für den Bezirkspokal. |
II.4 |
Bei einem Wechsel innerhalb einer Saison von einer Mannschaft
nach VSpO
§ 4(3) in den BFS-Bereich tritt eine Sperre von drei Monaten
in Kraft. Bei einem Wechsel im eigenen Verein sind es zwei
Monate. |
II.5 |
Der Wechsel im eigenen Verein vom BFS-Bereich zu Mannschaften
nach VSpO
§ 4(3a,b) ist ohne Sperre möglich. |
III. Definition der Begriffe |
III.1 |
Mixed = Auf dem Spielfeld müssen mindestens drei und höchstens
vier Frauen stehen. |
III.2 |
Männer = Zwei Frauen dürfen mitspielen. |
III.3 |
Senioren = Beginnt mit dem Begriff für Senioren nach der Senioren-Spielordnung. |
IV. Einteilung der Spielklassen, Auf- und Abstieg |
IV.1 |
Unter Bezirksverantwortung spielen die Bezirksklassen,
Bezirksligen, Landesligen, Verbandsligen und Oberliga.
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IV.2 |
Unter Kreisverantwortung spielen Kreisligen und
Kreisklassen. |
IV.3 |
Der BFS-Wart legt die Regelung für den Auf- und Abstieg jeweils
vor Beginn der Spielrunde fest. |
V. Abwicklung der Spielrunde – Spielberechtigung – |
V.1 |
Grundsätzlich treten die Mannschaften nach dem Verzeichnis der
Unterlagen (Spielplan, Anschriftenliste, Terminangabe und
Anreiseskizze) an. |
V.2 |
Für Spielklassen mit DVV-Spielerpasszwang gelten die
Bestimmungen der Spielerpassordnung,
der Verbandsspielordnung
und der Internationalen
Volleyballregeln in der neuesten Fassung. |
V.3 |
Spielklassen ohne DVV-Spielerpasszwang spielen mit der
doppelten Mannschaftsliste; hier liegt eine Ausfertigung beim
Staffelleiter, die zweite Ausfertigung liegt beim
Mannschaftsführer. |
V.4 |
Die Überprüfung der Spielberechtigung ist Sache des
1. Schiedsrichters in Verbindung mit den Mannschaftsführern. Diese
haben das Recht und die Pflicht, sich die DVV-Spielerpässe oder
Lichtbildausweise zeigen zu lassen. Beanstandungen sind unter
»Bemerkungen« im Spielberichtsbogen einzutragen. |
V.5 |
Seniorinnen (45 Jahre und älter) und Senioren (50 Jahre und
älter) mit einer Spielklasseneintragung im DVV-Spielerpass für eine
allgemeine Klasse dürfen zusätzlich im BFS-Bereich spielen. |
VI. Schiedsgericht |
VI.1 |
Das Schiedsgericht besteht aus dem 1., dem 2. Schiedsrichter
und dem Anschreiber. Auf die Neutralität des Schiedsgerichtes kann
verzichtet werden. |
VI.2 |
Ab Bezirksklasse sollten die Schiedsrichter die
1. Qualifikationsstufe (D-Lizenz) haben. |
VII. Kosten, Abrechnungen |
VII.1 |
Der BFS-Bereich soll sich selbst tragen bzw. kostendeckend
sein. |
VII.2 |
Die Startgebühren und die Ordnungsstrafen sind auf das Konto
des Volleyballkreises einzuzahlen, aus dem die Mannschaft kommt. |
VII.3 |
Die Einzahlung der Ordnungsstrafen ist dem Staffelleiter durch
Zusendung einer Kopie der Einzahlungsquittung innerhalb der
festgesetzten Frist nachzuweisen. |
VII.4 |
Die Startgebühren werden von den Kreisen festgelegt. |
VII.5 |
Die Kosten für die Staffelleiter und die spielleitenden Stellen
(BFS-Warte) werden von den Kreisen getragen. |
VIII. Ordnungsstrafen
Im Grunde sollte der BFS-Spielbetrieb ohne die Verhängung von
Ordnungsstrafen auskommen.
Die Aufklärung und Belehrung ist der Verhängung von Ordnungsstrafen
voranzustellen. Die Ordnungsstrafen sollen eingesetzt werden, wenn
diese Maßnahmen nicht ausreichen.
Für die Verhängung und Vollstreckung von Ordnungsstrafen gelten die
Bestimmungen der Verbandsspielordnung
mit der Einschränkung, dass die Hälfte der dort angesetzten Summen als
Ordnungsstrafe verhängt wird.
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